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Frage:Ist eine von der Hausanschlusseinrichtung abgesetzte Installation des Zählerplatzes außerhalb des Hausanschlussraumes zulässig? Wir arbeiten gerade in einem Wohnhaus mit vier Etagen, bei dem der Hausanschluss des Versorgers in einem separaten Hausanschlussraum nach DIN 18012 installiert ist. Der zentrale Zählerplatz der Wohnungen soll ebenso im Keller ca. 15 m vom vorgenannten Hausanschlussraum entfernt installiert werden.
Antwort:Im Abschnitt 7.4 der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [1] sind die Anforderungen an die Anordnung von Zählerschränken beschrieben. Zählerschränke sind hiernach in leicht zugänglichen Räumen und Bereichen, wie zum Beispiel in Hausanschlussräumen, auf Hausanschlusswänden oder in Hausanschlussnischen nach DIN 18012 [2] unterzubringen.
Die Installation von Zählerschränken ist demnach nicht zwingend nur im Hausanschlussraum gestattet. Allerdings gibt es in der Anwendungsregel den Zusatz, dass Zählerschränke zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten, anzuordnen sind. Es wird auch darauf verwiesen, dass in Abstimmung mit dem Netzbetreiber auch eine dezentrale Anordnung zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich ist.
Weitere Festlegungen kann der Netzbetreiber in seinen Technischen Anschlussbedingungen […]