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Die Deutsche Telekom muss ihre “Stream On”-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität – der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18).

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