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Wenn blitzschnell alarmiert werden muss, bei Gehörschädigung beispielsweise, kommen optische Signalgeber als Ergänzung zu den klassischen Alarmsirenen zum Einsatz. Die Reichweite des Blitzalarms hängt allerdings stark von den räumlichen Gegebenheiten ab und verlangt eine sorgfältige Dimensionierung des Systems.
Wer selbst ein Saxophon aus nächster Nähe nicht mehr hört, also eine akustische Wahrnehmungsschwelle ab 85 Dezibel (A) hat, gilt als gehörlos. Rund 80.000 Deutsche sind betroffen, dazu kommen noch an die 16 Millionen Schwerhörige, von denen etwa 140.000 zu mehr als 70 % eingeschränkt und daher auf Gebärdensprach-Dolmetscher angewiesen sind.
Wenn Alarmsirenen nicht gehört werden können
Menschen mit Hörbehinderungen sind aber nicht nur im Alltag häufig benachteiligt. Richtig gefährlich wird es für sie, wenn sie sich im Brandfall allein in Gebäuden aufhalten, die nur mit einem akustischen Alarmsystem ausgerüstet sind. Der ausschließliche Einsatz von Sirenen ist auch dann nicht ausreichend, wenn großer Umgebungslärm herrscht und die Mitarbeiter Gehörschutz tragen. […]

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