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Die Verwirrung um die politischen Auftritte von Hans-Georg Maaßen, dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hält nun schon seit einigen Wochen an. Tritt er in Wahlkämpfen für die CDU auf? Für einzelne Abgeordnete? Für die Unionsfraktion? In den Räumen der Bundestagsfraktion jedenfalls darf er nun doch nicht auftreten.Von FOCUS-Online-Korrespondentin Margarete van Ackeren

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