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Arbeitnehmerhaftung – Wann Mitarbeiter für Schäden haften müssen – und wann nicht
- Datenschutzbeauftragter fordert klare Regeln für Einsatz von KI
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- Datenschutz und KI – Data Stewards machen den Unterschied
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- Die Zeit ist reif für Cyber-Krisenmanagement
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- Anwender fürchten Auswirkungen von KI auf Datenschutz und Sicherheit
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- Entwickler schließen Sicherheitslücken in WireShark
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- Wann und für wen lohnt sich eine Cyberversicherung?
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- Insider-Angriffe erkennen und abwehren
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- Ein Überblick über Internetstörungen im 1. Quartal 2024
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- Big Data und KI brauchen IT-Sicherheit
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- Security-Update für Windows-Server lässt sich nicht installieren
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- Cross-Site-Scipting ermöglicht Ausführen von Malware
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- Europawahl: „Eine Manipulation durch Cyberangriffe ist ausgeschlossen“
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- So lässt sich die Cloud rechtskonform nutzen
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- Die richtige Cyberversicherung finden
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- Countdown zur NIS-2-Richtline
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- Zero-Day-Angriffe auf Check Point-Produkte möglich
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Arbeitnehmerhaftung – Wann Mitarbeiter für Schäden haften müssen – und wann nicht
Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder, der Fehler macht, und muss den Schaden ersetzen. Die Arbeitnehmerhaftung ist allerdings etwas anders gerelegt. Denn das Alles-oder-nichts-Prinzip wäre im Arbeitsalltag nicht fair.Von FOCUS-Online-Expertin Tina Heil