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Normung
Vereinheitlichung von Gegenständen und Verfahren – auch von Begriffen – zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie ist das Ordnungsinstrument des gesamten technisch-wissenschaftlichen und persönlichen Lebens.

Allgemeines

Die Normung (engl. standardization) ist in Deutschland eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sie orientiert sich an den Erfordernissen der Allgemeinheit und wird auf nationaler, regionaler sowie internationaler Ebene durchgeführt. Dabei hat die internationale Normung zur Förderung des Welthandels den Vorrang vor der nationalen Normung.

Die Ergebnisse der Normung werden in Normen (engl. public standards) festgelegt. Zuständig für diese Arbeiten und den Konsensprozess ist – außer für die Erarbeitung von Werknormen – hierzulande kraft eines Vertrages mit der Bundesregierung das DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) mit Sitz in Berlin. Es trägt die Gesamtverantwortung für das urheberrechtlich geschützte Deutsche Normenwerk.

DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus anderen rechtsverbindlichen Bestimmungen ergeben.

VDE-Vorschriftenwerk

Als VDE-Vorschriftenwerk (engl. specifications code of VDE) […]

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