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Empfänger von Hartz-IV erwartet eine Kürzung der staatlichen Leistungen um 30 bis 60 Prozent, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe prüft, ob solche Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.Von FOCUS-Online-Expertin Diana Mittel

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