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Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem: Die Pilze können auch der Gesundheit schaden. Doch wer kommt eigentlich für die mitunter teure Beseitigung des Pilzbefalls auf? Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat dazu jetzt ein Urteil gefällt – und Vermietern den Rücken gestärkt.

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