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Einem Ehepaar flattert eine Stromrechnung ins Haus, die zehn Mal so hoch ist wie im Vorjahr. In einem anderen Fall soll ein Mieter einen großen Teil der Heizkosten eines Mehrfamilienhauses alleine tragen. Klare Sache Irrtum? Nicht so einfach, jetzt entscheidet der BGH.

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