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Weniger Zwangseinweisungen und eine bessere Versorgung von psychisch Kranken – die Kernelemente des geplanten neuen bayerischen Psychiatriegesetzes klingen erstmal konsensfähig. Doch ein Detail hatte für bundesweite Empörung gesorgt: In einer sogenannten Unterbringungsdatei sollten Zwangseingewiesene polizeilich erfasst werden. Jetzt rudert die Staatsregierung zurück.

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