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Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Falls nicht alle Landtage zustimmen sollten, “bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe”, sagte der ARD-Vorsitzende UlrichWilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München. “Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden.”

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