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Kurz nachdem das saarländische Verfassungsgericht eine sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen durchgesetzt hat, sorgt ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach für Aufregung. Dieser lehnte zwar einen Eilantrag eines Regensburgers ab, doch in den Nebensätzen der Begründung steckt Zündstoff.

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