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Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien ist nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters in Deutschland nicht rechtskräftig. Da Männer und Frauen nicht den gleichen Zugang zu dem religiösen Scheidungsrichter hätten, sei dieses Recht diskriminierend und in der Europäischen Union nicht anzuwenden.

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