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In der Steuererklärung erkennen die Finanzbehörden ein Geschäftsessen als wichtige Ausgabe von Selbständigen und Kleinunternehmern an. Um aber das Geschäftsessen von der Steuer auch absetzen zu können, müssen Selbständige und Unternehmer einige Vorschriften befolgen.Von FOCUS-Online-Experte Paul-Alexander Thies

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