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Bekommen Sie auch Mails von Schulungsanbietern, die Ihnen als zertifiziertem Brandmeldeplaner für Brandmeldeanlagen weismachen wollen, dass Sie zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung Ihres Unternehmens verpflichtend an einer Auffrischungsschulung teilnehmen müssen? Dann ist es an der Zeit, sich einmal etwas intensiver mit dem Thema zu beschäftigen, denn diese Behauptung ist schlicht falsch.
Schulungen für Brandmeldeplaner im Angebot
Konkret behauptet da ein Anbieter, dass eine in der DIN 14675-2 formulierte Anforderung besagt, dass Auffrischungsschulungen durch entsprechende Schulungsnachweise nicht älter als vier Jahre sein dürfen und zu belegen sind. Weiter wird behauptet, dass die Zertifizierungsgesellschaften im Audit prüfen, ob Schulungsnachweise vorgelegt werden. Für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung sei es daher unabdingbar, mindestens einmal in einem Zertifizierungszyklus von vier Jahren eine Auffrischungsschulung der Normenkenntnisse zu besuchen. Ansonsten erhalte man von der prüfenden Zertifizierungsstelle eine Abweichung und gefährdete das DIN-14675-Zertifikat.
Kann man glauben, muss man aber nicht …
Besser ist es, erst einmal selbst […]

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