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Arbeitsauftrag: In einem Gewerbetrieb sollte die Zuleitung für eine Beleuchtung neu verlegt und erst später die alte Leitung entfernt werden. Für den ersten Teil der Arbeiten wurden zwei erfahrene Betriebselektriker des Instandhaltungsbereiches beauftragt.

Unfallhergang: Nachdem die beiden Betriebselektriker sich die Verteilung angesehen hatten, kamen sie zu dem Ergebnis, dass sie besser erst mit dem Abklemmen der Anschlussleitung für die Beleuchtung beginnen. Sie sahen das als die „sauberste Lösung“ an, obwohl dafür kein Auftrag erteilt worden war. Sie schraubten zuerst die 10-A-Sicherung heraus und setzten damit den Beleuchtungskreis außer Betrieb. Dann entfernten sie die metallene Abdeckung der Sicherungsunterverteilung (vgl. Bild). Auf ein Freischalten der gesamten Unterverteilung verzichteten sie, da sie eine Produktionsunterbrechung der Kunststoffspritzerei und der Kantine vermeiden wollten. Für das Abklemmen der Anschlussleitung benutzten sie isoliertes Werkzeug, die vorhandenen Schutzhandschuhe und Schutzhelme mit Gesichtsschutzschirm aber nicht. Das Kabel war bereits abgeklemmt, als einer der Kollegen die Metallabdeckung wieder auf die Unterverteilung […]

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