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Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass der in Freiburg angeklagte Flüchtling Hussein K. älter ist als 21 Jahre. Das berichtet die “Welt”. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, würde Hussein K. nicht nach dem Jugendstrafrecht, sondern dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, das höhere Strafen versieht.

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