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Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und sind nun ins Berufsleben eingestiegen? Das bedeutet zwar, dass Sie Abgaben an das Finanzamt tätigen, jedoch gleichzeitig, dass Sie bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen können. Als ehemaliger Student fragen Sie sich vielleicht: Gilt das auch für die BAföG-Rückzahlung?

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