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Nun ist es soweit: Mit Essen und Gelsenkirchen sind nun auch zwei Metropolen im Ruhrgebiet von gerichtlich verfügten Fahrverboten betroffen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte in seinem heutigen Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ordnete Sperrzonen für Dieselfahrzeuge ab dem 1. Juli 2019 an. Erstmals in der noch jungen Geschichte der Dieselfahrverbote sind mit der A40 auch Teilabschnitte einer Autobahn betroffen.

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