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In Deutschland darf es laut Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes keine (Vor-)Zensur geben. In anderen Ländern allerdings zensiert die Regierung bestimmte Inhalte, die ihnen gegenüber kritisch sind, nicht konform zur Staatsreligion, sexueller oder pornografischer Natur. Was man unter Zensur genau versteht, lesen Sie hier.Von FOCUS-Online-Autorin Miriam Thalheimer

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