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Arbeitsauftrag. An einer 10-kV-Kundenanlage sollten neue Anschlüsse verlegt werden. Mit den Arbeiten wurden zwei Monteure einer Installationsfirma beauftragt. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden.

Unfallhergang. Die Monteure meldeten sich zuerst beim Produktionsleiter, der die Anlage öffnete. Der Lasttrenner wurde geöffnet, gegen Wiedereinschalten gesichert, die Spannungsfreiheit festgestellt und die Erdungs- und Kurzschlussvorrichtung eingebaut. Nun versuchten die Monteure, zusätzlich eine mitgebrachte Pertinaxplatte – vermutlich als mechanischen Schutz gegen Berühren – einzuschieben. In diesem Moment trat ein Störlichtbogen auf (Bild). Dieser verlosch erst nach etwa 5 s und führte auch zur Abschaltung eines benachbarten Wohngebietes. Die Monteure erlitten Brandverletzungen. Als der Produktionsleiter den vom Störlichtbogen ausgelösten Knall hörte, informierte er den Notruf und leistete sofort Erste Hilfe.

Unfallanalyse. Das Einschieben der ungeprüften Pertinaxplatte war Auslöser des folgenschweren Kurzschlusses. Nach § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ der BGV A3 heißt es: „In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht […]

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