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Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung (IB) nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der ursprünglich in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln der Informationsbeschaffung beobachtet werden darf.

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