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Arbeitsauftrag. In den Abendstunden wurde an einem Mittelspannungskabel eine Störung festgestellt. Ein erfahrener Monteur des zuständigen Netzbetreibers wurde als Arbeitsverantwortlicher eingeteilt. Er sollte die Reparaturarbeiten und die nachfolgende Kabelprüfung beaufsichtigen.
Unfallhergang. Am Morgen des nächsten Tages setzte der Monteur die Kabelstrecke durch Freischaltung an den beiden Schaltstellen außer Betrieb. Er hatte jedoch die Schaltzellen – entgegen der betrieblichen Regelungen – nicht gekennzeichnet. Eine Fremdfirma nahm dann die Erdarbeiten zum Freilegen des Netzkabels vor und setzte eine Reparaturmuffe. Diese Arbeiten konnten bis in die Abendstunden abgeschlossen werden. Der Arbeitsverantwortliche überzeugte sich von dem Abschluss der Arbeiten und wollte nun mit der Prüfung der Kabelstrecke beginnen. Dazu mussten die Erdungsmaßnahmen an beiden Kabelenden aufgehoben werden. Er schickte seinen Kollegen zu einer Schaltstelle. Er selbst ging zu der Station mit dem anderen Kabelende. In der Schaltstation hob er die Erdungsmaßnahmen auf der Frontseite der Schaltzelle auf. Dann musste er auf die Rückseite gehen, um […]

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