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Arbeitsauftrag. In einem Kindergarten musste der Zähler gewechselt werden. Der beauftragte Monteur war allein unterwegs.
Unfallhergang. Nach dem Eintreffen an der Arbeitsstelle wollte der Zählermonteur zuerst die Anlage außer Betrieb setzen. Er schaltete den Hauptschalter im Zählerraum (Bild) aus. Wegen der Dunkelheit hatte der Monteur zur Beleuchtung der Arbeitsstelle im Keller eine mitgebrachte Taschenlampe aufgestellt. Eine im Kindergarten tätige Küchenhilfe kam wegen der Außerbetriebsetzung in den Keller und erkannte dabei die schlechte Beleuchtung durch die abseits stehende Taschenlampe. Sie bot aus eigenem Antrieb ihre Hilfe an. Der Zählermonteur nahm das Angebot an, da nach seiner Meinung keinerlei Gefährdung für Dritte vorlag. Nach dem Herausziehen der Netzanschlussleitungen aus dem Zählerklemmblock mussten die Adern mit Adernkennzeichnungen versehen werden. Die Mitarbeiterin des Kindergartens sollte die Markierungen zum Kennzeichnen der Adern vom Trägerpapier abziehen. Beim Anbringen der Markierungen durch den Monteur wurden unbeabsichtigt zwei Leiter kontaktiert und dadurch ein Kurzschluss mit Lichtbogen ausgelöst. Die Küchenhilfe […]

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