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Ein Selbstständiger aus München wollte die Kult-Party “Isarrauschen” auf der Praterinsel besuchen, doch mit 44 war er den Veranstaltern zu alt. Der abgewiesene Gast zog vor Gericht und forderte 1000 Euro Entschädigung – wegen Altersdiskriminierung. Die Klage blieb ohne Erfolg. Nun landet der kuriose Fall beim Bundesgerichtshof.Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer

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