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Wie das Sozialgericht Osnabrück im vergangenen Januar urteilte kann eine Krankenkasse dazu verpflichtet sein, die Kosten für die Entfernung einer sogenannten Fettschürze zu übernehmen. Auf das Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

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