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Der dritte Teil unserer Serie "Know-how in Safety" greift auf, dass man in der Praxis noch immer Maschinen und Anlagen vorfindet, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-Maschinenrichtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig.

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