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Frage:Auf dem Weg zur Arbeit bin ich gestürzt und habe mir infolgedessen das Handgelenk geprellt und die Hand geschürft. Aus meiner Sicht ist die Verletzung kaum der Rede wert und ein Arztbesuch überhaupt nicht notwendig. Dennoch möchte ich den Sturz meinem Arbeitgeber melden, um auf der sicheren Seite zu sein. Genügt hier ein Eintrag in das Verbandbuch? Oder ist eine Unfallanzeige bei der BG zwingend erforderlich, um im Ernstfall abgesichert zu sein?
Antwort:Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Arbeit (SGB VII § 8 [1]). Es besteht eine Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch den Arbeitgeber (SGB VII § 193).
Arbeitgeber sind auch dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war. […]