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Frage:Ich prüfe auf Honorarbasis Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702). Kleinere Reparaturen (Steckerwechsel) werden ausgeführt. Ist das Schwarzarbeit? Muss ich in der Handwerksrolle eingetragen sein?
Antwort:Entsprechend § 1 der Handwerksordnung (HwO) [1] gilt grundsätzlich: „Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet“. Das Elektrotechniker-Handwerk ist in diesem Sinne ein zulassungspflichtiges Handwerk.
Hierbei wird nicht unterschieden, ob umfangreiche Neuinstallationen durchgeführt werden oder Kleinstreparaturen wie der Tausch eines defekten Schuko-Steckers. Entscheidend ist lediglich, ob diese Tätigkeit gewerblich durchgeführt wird. Folgende Ausnahme gilt jedoch: Ist der Anfragende beispielsweise als Betriebselektriker in seinem Betrieb angestellt und führt im Zuge der Prüfung Reparaturen an elektrischen Arbeitsmitteln seines Betriebes durch, muss er nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein. Sobald der Anfragende aber diese Tätigkeit selbstständig als Gewerbetreibender durchführt, muss er eine entsprechende Eintragung vornehmen lassen.
Fazit. Auch wenn es sich bei dem Tausch […]