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Frage:In unserem Betrieb der Nahrungsmittelindustrie muss darauf geachtet werden, dass Arbeitsmittel stets detektierbar sind. Um eine Zuordnung zwischen Prüfgerät → Prüfling → Protokoll herzustellen, haben wir eine Prüflings-ID (Träger mit Zahlen/Buchstaben Kombination) erstellt, die an den jeweiligen Prüflingen (Netzleitung) mit detektierbaren Kabelbindern befestigt werden. Unsere QS und auch die Abteilungsleiter bestehen nun darauf, dass sowohl die Prüflings-ID, als auch die Prüfplaketten innerhalb des Prüflings angebracht werden müssen, um gewährleisten zu können, dass keine Verunreinigungen an den Produkten entstehen. Aus meiner Sicht, müssen und sollten diese Kennzeichnungen frei erkennbar sein, um 1. eine Zuordnung zwischen Prüfling und Prüfprotokoll herstellen zu können und 2. sofort eine erkennbare Information über die nächste Prüfung zu erhalten. Des Weiteren kann nur so ein Mitwirken der Bedienenden gewährleistet werden. Wie und wo müssen die Prüflings-ID und die Prüfplaketten angebracht werden, um bei Überprüfungen etc. normativ und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Antwort:Einen wichtigen Punkt hat […]