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Frage:Die Elektroinstallation in einem Hotel mit Restaurant wurde vom Sohn des Hoteliers erweitert bzw. erneuert. Der TÜV und ein vereidigter Brandschutzprüfer haben die Anlage geprüft. Wir als konzessionierter Installateurbetrieb haben den Auftrag, die Plombe am Hausanschluss des EVUs zu erneuern, die von besagtem Sohn entfernt wurde, um den Überspannungsschutz einzubauen. Haben sich Sohn – Elektroinstallateurgeselle – und Vater – Eigentümer des Hotels – korrekt verhalten? Wie verhalten wir uns?

 
Antwort:Leider ist aus der Anfrage nicht zu erkennen, ob der genannte Sohn als Elektrogeselle im Auftrage einer Firma die elektrische Anlage geändert und erweitert hat.

Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) § 13 [1] außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Fakt ist, dass der Netz- bzw. Hausanschluss gemäß NAV § 8 [1] zu den […]

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