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Mit einem Betrug fing alles an. Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag – als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennung. Die Entscheidung traf die Behörde im schriftlichen Verfahren. Eine persönliche Anhörung gab es nicht.

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