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Es war ein Paukenschlag beim Verwaltungsgericht Köln. Auf Antrag der Kleinpartei „Volt Deutschland“ untersagten die Richter der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), ihr Online-Format „Wahl-O-Mat“ in der jetzigen Form weiter anzubieten. Die Betreiber nahmen das Angebot daraufhin umgehend vom Netz.Von FOCUS-Online-Gastautor Klaus Kelle

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