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Der mutmaßliche Täter von Chemnitz soll vor seiner Einreise nach Deutschland bereits einen Asylantrag in Bulgarien gestellt haben. Eine Rückführung habe es jedoch nicht gegeben – weil die Überstellungsfrist von sechs Monaten bereits abgelaufen war. Deshalb musste das Bundesamt erneut über den Asylantrag entscheiden.

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