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Wenn Eltern ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken, können sie selbst dafür belangt werden. Eltern ist es grundsätzlich zumutbar, Kinder in dem Alter für eine illegale Nutzung von Tauschbörsen über das Familien-WLAN anzuschwärzen, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschied.

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