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Aktuelle Daten zeigen, dass bisher staatlicherseits eingeleitete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgas-Emissionen nicht völlig wirkungslos waren. Das gilt sicher auch für die Maßnahmen, die in der seit 2007 gültigen Fassung der F-Gase-Verordnung enthalten waren: Vorgaben zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen, Anforderungen an die Ausbildung und Zertifizierung des Montage- und Servicepersonals sowie die Pflicht der Kältemittelhersteller, den Verbrauch von F-Gasen nachzuweisen. Doch damit ließen sich die zwischenzeitlich von der EU neu definierten mittel- und langfristigen Ziele zur Minderung von direkten Emissionen nicht erreichen, wie sich bald herausstellte. Damit war klar, dass die Verordnung angepasst werden musste.
Die EU will die Emissionen von F-Gasen um 70 Mio. t CO2-Äquivalent auf 35 Mio. t CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 senken. Die wohl wichtigsten neuen Ansätze in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Revision sind die Einführung einer schrittweisen Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW). Diese gestufte Reduzierung („Phase down“-Verfahren) soll dazu […]