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Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Deutsche Bank in Spanien entschied. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus.

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