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Frage: Immer wieder haben wir Probleme, Baugesellschaften und öffentliche Wohnbauträger davon zu überzeugen, dass wir auch bei der Erneuerung, dem Austausch und der Ergänzung von Steckvorrichtungen verpflichtet sind, nach den neuesten, anerkannten Regeln der Technik zu installieren. Können in alten Elektroinstallationen heute wirklich noch Steckdosen getauscht oder erneuert werden, ohne diese mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu versehen?

Antwort: Vorweg: Das Thema Bestandsschutz ist immer wieder ein Problem, insbesondere weil es den Begriff Bestandsschutz in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht gibt. Aber es gibt auch keine Forderung, ältere elektrische Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprachen, an neuere Normen anzupassen. Dies trifft auch dann zu, wenn es um das Auswechseln von Betriebsmitteln, z. B. Auswechseln von Kabel/Leitungen, Zähleranlagen, Verteilern und anderen elektrischen Betriebsmitteln geht, d. h. es besteht normativ keine Forderung, in solchen Fällen die vorhandene elektrische Anlage vollständig an neuere Normen anzupassen. In […]

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