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Seit 22. Februar 2022 können wieder Anträge bei der KfW für energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium teilte mit, dass die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen dabei unverändert bleiben.

Vorerst werden die Mitarbeiter der KfW alle förderfähigen Altanträge bearbeiten, die bis zum Antragsstopp am 23. Januar 2022 um 24 Uhr eingegangen sind. Mit etwas Verzögerung werden dann auch wieder KfW-Anträge für die Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen bearbeitet. Für die neue EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Wichtig bei diesen Anträgen: Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden, Anträge sind jedoch vor Unterzeichnung von Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag zu stellen.

Weitere Informationen: Bundesförderung für effiziente Gebäude

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