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Die Gemeinde Eichenzell hat einen Etappensieg gegen die Kläger der IG Sachsenhausen erzielt: die Anwohner der sanierten Straße müssen zunächst einmal die erste Rate zahlen. Drei Kläger hatten im Eilverfahren eine Beschwerde gegen die Zahlungsbescheide der Gemeinde eingereicht. Das Verwaltungsgericht Kassel hatte diese Beschwerde bereits im Mai 2017 abgelehnt. Auch bei der nächst höheren Instanz – dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof – wurden die Kläger der IG Sachsenhausen abgewiesen.

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