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Das Justizministerium hat mit einem Gesetzesentwurf für ein neues Insolvenzrecht für Aufsehen gesorgt. Allerdings ging es weniger um das Gesetz als viel mehr um die Formulierung: Der Entwurf wurde komplett im generischen Femininum verfasst. Nun folgte allerdings die Kehrtwende. Das Gesetz wird umformuliert.

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