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Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten. Das geht aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch hervor. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Dort herrscht keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schulbücher selbst kaufen.

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