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Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht mehr vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei öffentlich als “Prüffall” bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als “Prüffall” untersagt hatte.