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Verträge für die Riester-Rente sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht pfändbar, wenn sie staatlich gefördert wurden. Entscheidend sei, dass die Ansprüche nicht übertragbar sind, begründete der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat am Donnerstag in Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss.

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