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Wer eine Immobilie kauft, hat meist ein Widerrufsrecht für die Tätigkeit des Maklers. Händigt dieser dem Kunden aber keine Widerrufsbelehrung aus, steht ihm auch keine Provision zu – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Viele Immobilienkäufer können nun ihr Geld zurückfordern.Von FOCUS-Online-Experte Roland Klaus