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Frage:Das Fazit der Leseranfrage [1] in ep 02/17 interpretiere ich so, dass jede Drehstromverlängerung, deren Außenleiteranordnung nicht L1-L1, L2-L2, L3-L3 entspricht, bei der Prüfung zu verwerfen ist. Aus meiner Sicht müssten dann aber sehr viele solche Verlängerungen verworfen werden, da es in der Praxis sehr oft vorkommt, dass an einer Maschine ein falsches Drehfeld anliegt. Ist es nicht zulässig, in einem solchen Fall eine Korrektur in der Kupplung vorzunehmen?

Antwort:Wenn an einer Maschine ein falsches Drehfeld anliegt, lässt sich dieses auf sichere Art und Weise ändern. Entweder wird die Steckdose richtig angeschlossen oder die Maschine. Für den Fall, dass die Maschine selbst ortsveränderlich ist, gibt es Anschlussstecker mit Phasenwender.

Unter Punkt 3.6, Erproben, der DGUV-Information 203-070 [2] heißt es: „Ein Erproben der Funktion(en) des Prüflings oder seiner Teile ist nur insoweit vorzunehmen, wie es zum Nachweis der Sicherheit erforderlich ist. Dazu können gehören: […] Drehfeld.“

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [3] fordert eine […]

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