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Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 111: Besondere Festlegungen für den Bergbau unter Tage

Dieses Dokument gilt für den Betrieb

a) elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel aller Spannungsebenen im Bergbau unter Tage;

b) elektrischer Anlagen und deren Teile im Bergbau über Tage, die bei Untrennbarkeit der Arbeits- und Betriebsvorgänge funktionell und sicherheitstechnisch mit dem Untertagebetrieb unmittelbar zusammenhängen;

c) elektrischer Anlagen unter Tage außerhalb des Bergbaus, wenn dieses von der zuständigen Behörde oder der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert wird.

Die Vorschriften der Bergbehörden bleiben unberührt.

Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen für sicheres Bedienen von elektrischen Anlagen und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.

Diese Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Es gilt auch für nicht elektrotechnische Arbeiten (z. B. bergmännische Arbeiten) in der Nähe von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln.

Dieses Dokument gilt bereits beim Errichten und Ändern elektrischer Anlagen, soweit dabei die Anlagen oder einzelne Teile unter Spannung stehen, unter Spannung stehende Teile […]

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