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Neben veralteten Wasserinstallationen haben auch die Elektroinstallationen einen entscheidenden Anteil. In diesen Gebäuden werden oftmals elektrische Anlagen in einem nicht gewarteten Originalzustand oder – noch problematischer – laienhaft veränderten und erweiterten Zustand betrieben.

Brandschäden 
und die Elektroanlage
Brandschäden unabhängig von den Brandursachen in Wohngebäuden sind überwiegend Teilschäden, das Gebäude kann meist saniert werden. Bei jeder Schadenregulierung eines Teilschadens stellt sich die Frage, welcher Anteil der technischen Einrichtung des Gebäudes ausgetauscht werden muss und welcher weiter betrieben werden kann. Hier entsteht oftmals ein Spannungsfeld zwischen den Beteiligten, da jeder seine eigene Vorstellung vom notwendigen Umfang und der qualitativen Ausführung der Arbeiten hat. Gerade im Bereich der elektrischen Anlage sind in letzter Zeit Forderungen der Energieversorger auffällig, unbeschädigte Zähleranlagen auszutauschen und durch komplette Neuinstallationen zu ersetzen (Bild). Die Elektrofachkraft sieht sich in diesen Fällen mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert.

Im Folgenden sollen anhand von Schadenfällen die Problemstellung erläutert und mögliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Fallbeispiel 1
In einem mehrgeschossigen […]

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