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BGH-Urteil – Nach dem Kiffen darf nur Auto fahren, wer sich “gehörig selbst prüft”
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BGH-Urteil – Nach dem Kiffen darf nur Auto fahren, wer sich “gehörig selbst prüft”
Wer sich mit Cannabis berauscht und Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klar. (Az. 4 StR 422/15)