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Landgericht Berlin – Balkone zählen bei Wohnfläche nur ein Viertel
Balkone, Terrassen und Wintergärten gehen nur zu einem Viertel in die Wohnfläche einer Wohnung ein. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit der Praxis einen Riegel vorgeschoben, diese Flächen zur Hälfte anzurechnen.